Honorar-Regelungen für Psychotherapie


Als Psychotherapeut in Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Hier ein Auszug:

Leistung

GOP-Ziffer

Euro

Psychotherapie Einzelgespräch

870 (3,0)

131,15

Psychotherapie Einzelgespräch

mit erheblichem Mehraufwand

870 (3,5)

153,00

Erhebung des aktuellen psychischen Befunds

801a (2,3)

  33,52

Erhebung biographischer

Anamnese (einmalig zu Beginn der Therapie)

860 (3,0)

160,87

Diagnostik/Auswertung einzelner Fragebogen

857 (2,5)

16,90

Auswertung Testbatterie mit 3 Tests

855a (1,8)

75,75

Therapieantrag für Krankenkasse

85 (2,3)

67,03

pro h

Telefonische Beratung

je nach Dauer

1

3

10,72

30,60

 

Das Sitzungshonorar (regulär 50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 131,15 € bis 153,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 € für 50 min) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.

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Gebührenordnung für Psychotherapeuten zum Herunterladen
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GOP-Erweiterung von Juli 2024
GOP_2024_PatientenInfo_Anpassung.pdf
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Privatversicherte

 

Gesetzlich Versicherte

 

Selbstzahler

 

Bei einer Terminabsage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stelle ich 60 EUR je ausgefallene Stunde in Rechnung.


Beratende Leistungen (wie Paar- oder Familientherapie bzw. Coaching) unterliegen nicht der GOP, werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden.
Hierfür berechne ich in der Regel 134 EUR pro 60 min und 210 EUR pro 90 min.