Honorar-Regelungen für Psychotherapie


Als Psychotherapeut in Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Hier ein Auszug:

Leistung

GOP-Ziffer

Euro

Psychotherapie

Einzelgespräch 50 min

870 (3,0)

131,15

Psychotherapie Einzelgespräch

mit erhöhtem Aufwand

870 (3,5)

153,00

Erhebung biographischer

Anamnese (einmalig zu Beginn der Therapie)

860 (3,0)

160,87

Diagnostik/Auswertung

Fragebögen

857

16,90

Therapieantrag für Krankenkasse

85

67,03

pro h

Telefonische Beratung

je nach Dauer

1

3

10,72

30,60

 

Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 131,15 € bis 150,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.

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Privatversicherte

 

Gesetzlich Versicherte

 

Selbstzahler

 

Bei einer Terminabsage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stelle ich 60 EUR je ausgefallene Stunde in Rechnung.


Beratende Leistungen (wie Paar- oder Familientherapie bzw. Coaching) unterliegen nicht der GOP, werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden.
Hierfür berechne ich in der Regel 130 EUR pro 60 min und 190 EUR pro 90 min.